Was kostet´s?

 

Was kostet eine Hebamme?

 

Viele Leistungen der Hebamme sind Kassenleistungen und werden zu einem Teil von der Krankenkasse refundiert.

Als Wahlhebamme erlaube ich mir, Ihnen die von mir erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Im Anschluss reichen Sie bitte diese Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein, die 80% des Kassentarifes rückerstattet.

Die Kosten für das Hebammenberatungsgespräch werden zur Gänze von Ihrer Sozialversicherungung übernommen. Dafür setzt die Sozialversicherung den Zeitraum, in dem es stattfinden muß, zwischen der 18. - 22. Schwangerschaftswoche fest. Bitte melden Sie sich dafür in der 15. Schwangerschaftswoche an.

Einen Überblick über den Kostenersatz erhalten Sie hier.

Preise für Workshops, Geburtsvorbereitungskurse, Hausgeburt und weitere Leistungen erhalten Sie gerne auf Anfrage.